Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz ist das relativ waldreichste Bundesland in Deutschland. 42 Prozent der Landesfläche, rund 830.000 Hektar, sind mit Wald bedeckt. Nahezu auf der gesamten Waldfläche ist die Landesforstverwaltung tätig. Sie wird seit 2005 als Landesbetrieb geführt unter der Bezeichnung „Landesforsten Rheinland-Pfalz“. Der dreistufig aufgebaute Landesbetrieb umfasst
- die Forstabteilung des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz in Mainz,
- die Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) in Neustadt a.d.W. und
- die 44 Forstämter, das Kompetenzzentrum Waldtechnik Landesforsten, das Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald
Die Forstämter bilden mit ihren aktuell 389 Forstrevieren, sowie weiteren Servicestellen das Rückgrat von Landesforsten. 82 Forstreviere werden von Kommunalbeamten geleitet, 307 von staatlichen Revierleiterinnen und Revierleitern.
Das Handeln von Landesforsten ist auf das Oberziel des höchstmöglichen gesellschaftlichen Gesamtnutzens aller Leistungen des Waldes ausgerichtet, sowohl für die heutige Gesellschaft als auch für künftige Generationen.
Ziele und Leistungsaufträge werden gesetzt durch das Landeswaldgesetz, die Landesregierung und das Landesparlament. Diese Zielsetzung deckt der Landesbetrieb mit den Geschäftsbereichen Staatswaldbewirtschaftung, Umweltvorsorge, Erholung und Umweltbildung, Leistungen für Dritte und behördliche Aufgaben ab. In diesen Geschäftsbereichen erfüllt Landesforsten vielfältige Aufgaben: Landesforsten bewirtschaftet rund 215.000 Hektar Staatswald nach den Grundsätzen der naturnahen Waldwirtschaft. Aufgaben im Natur- und Umweltschutz haben eine hohe Bedeutung, besonders im Staatswald. Forstliche Umweltbildung veranschaulicht die komplexen Vorgänge im Ökosystem Wald und macht sie unmittelbar erlebbar. Den vielfältigen Erfahrungs- und Erlebnisraum Wald macht Landesforsten zudem zugänglich für naturverträgliche Freizeitaktivitäten.
Landesforsten bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen für den kommunalen und privaten Waldbesitz. Die Unterstützungsleistungen reichen von der Holzmobilisierung im Privatwald über die Energieberatung bis hin zu bedarfsgerechten Fortbildungsmaßnahmen. Landesforsten wacht nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes über die Wälder in Rheinland-Pfalz und erfüllt als Hoheitsverwaltung alle forstbehördlichen Aufgaben für Waldbesitzende, Bürgerinnen und Bürger.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung, und Forsten ist die Oberste, die Zentralstelle der Forstverwaltung die Obere Forst- und Jagdbehörde des Landes. Die Forstämter sind untere Forstbehörden.
Viele weitere Informationen und Ansprechpartner rund um den Wald, Landesforsten und die Forstwirtschaft
- für gewerbliche Kunden und Dienstleistende,
- für private Holzkunden,
- für Waldbesitzende,
- für Gäste des Waldes,
- für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler,
- für Jägerinnen und Jäger,
- für Wissenschaftler,
- für Verbraucherinnen und Verbraucher, sowie für die Presse
finden Sie auf der Webseite von Landesforsten Rheinland-Pfalz unter www.wald-rlp.de oder schreiben Sie eine E-Mail an: webfoerster(at)wald-rlp.de.
Unterliegende Strukturen
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