Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

Justizvollzug

Zuständig für den Strafvollzug in Rheinland-Pfalz ist das Ministerium der Justiz mit seinen nachgeordneten Behörden.

Das Ministerium regelt die grundsätzlichen Fragen des Strafvollzugs:

  • Gestaltung des Vollzugs, einschließlich der Festlegung von Zuständigkeiten und der Belegungsfähigkeit von Justizvollzugsanstalten
  • Einrichtung und die Ausstattung der Justizvollzugsanstalten
  • Unterhaltung der Gebäude der Justizvollzugsanstalten
  • Personalbewirtschaftung
  • Aufsicht über den Vollzug
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung

Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird in allen wichtigen Fragen des Strafvollzugs und der Strafrechtspflege vom Landesbeirat für Strafvollzug und Kriminologie beraten. Der Beirat besteht aus Wissenschaftlern mit praktischen Erfahrungen aus dem Strafvollzug.

In Rheinland-Pfalz gibt es10 Justizvollzugs- und Jugendstrafanstalten sowie eine Einrichtung für den Jugendarrest in Worms. Das Justizvollzugskrankenaus befindet sich in Wittlich.

In der Justizvollzugsschule Wittlich werden Beamtinnen und Beamten des Justizvollzugs ausgebildet.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Abbildung der Struktur des Justizvollzugs sowie Informationen zu den Behörden und Organisationen.

Weitere Informationen über den Justizvollzug erhalten Sie auf www.mjv.rlp.de

Unterliegende Strukturen

Behörden (21)

Einträge werden geladen