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mixins.searchInfo_searchTermElektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Namensänderung

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Namensänderung

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihr Name hat sich geändert infolge von Heirat, Scheidung oder sonstigen Gründen (z. B.: Änderung der Passdaten - Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapieres); Dann wird bei Änderungen im Vor- oder Familienname ein neuer eAT ist erforderlich.