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mixins.searchInfo_searchTermNiederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen

Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.