Änderung des Familiennamens des Kindes durch Einbenennung oder Rückbenennung beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzSie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.