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mixins.searchInfo_searchTermAusnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen

Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.