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Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist als oberes Landesgericht und gleichzeitig einziges Tatsacheninstanz für Streitigkeiten der Steuerbürger mit den Finanzämtern des Landes zuständig. Darüber hinaus ist es u.a. mit Streitigkeiten zum Kindergeld befasst.

Postanschrift 10 04 27
67404 Neustadt an der Weinstraße
Robert-Stolz-Straße 20
67433 Neustadt an der Weinstraße
+49 6321 401-0
+49 6321 401-355