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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Alle staatlichen Stellen sind zur Beachtung der Landesverfassung verpflichtet. Der Verfassungsgerichtshof wacht darüber, dass die Verfassung von Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichten eingehalten wird. Im Streitfall entscheidet der Verfassungsgerichtshof letztverbindlich.

Die Landesverfassung bestimmt, in welchen Fällen der Verfassungsgerichtshof angerufen werden kann. Er wird nur auf Antrag tätig. Die näheren Voraussetzungen für die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs, sind in der Landesverfassung und im Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof geregelt.

Die wichtigsten Verfahren sind die Verfassungsbeschwerde, Normenkontrollverfahren und der Organstreit.

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