Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzBei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.