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mixins.searchInfo_searchTermBeurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.

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