Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten.
Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.