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mixins.searchInfo_searchTermRechtsanwältin oder Rechtsanwalt; ausländische Berufsqualifikation anerkennen

Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; ausländische Berufsqualifikation anerkennen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten.

Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.

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