Triebfahrzeugführerschein beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzUm ein Triebfahrzeug führen zu dürfen, benötigen Sie:
- eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung zur Triebfahrzeugführerin oder zum Triebfahrzeugführer
- einen gültigen Triebfahrzeugführerschein, den Sie beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen
- eine Zusatzbescheinigung, in der festgelegt ist, mit welchen Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssystemen und Signalsystemen Sie welche Fahrzeuge auf öffentlichen Schienenwegen (Infrastrukturen) führen dürfen
Der Triebfahrzeugführerschein
- hat ein europaweit einheitliches Muster
- erlaubt Ihnen, ein Triebfahrzeug in Deutschland sowie europaweit zu führen
Optional können Sie gegen eine zusätzliche Gebühr einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein für 6 Wochen beantragen.
Ist Ihr Triebfahrzeugführerschein abgelaufen, können Sie diesen ebenfalls über das EBA verlängern.
Falls sich
- Ihre Daten wie Adresse oder Name oder
- Ihre gesundheitliche Eignung (beispielsweise Hörgerät, Sehhilfe)
ändern, melden Sie dies dem EBA.
Haben Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein verloren, wurde er gestohlen oder zerstört, müssen Sie beim EBA kostenpflichtig Ersatz beantragen.