Steuerberater Wiederbestellung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzEhemalige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen wiederbestellt werden.
Die Wiederbestellung müssen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen.
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und einschließlich der erforderlichen Nachweise bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, gibt Ihnen die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nähere Auskunft.
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Neben der bestandenen Steuerberaterprüfung beziehungsweise Eignungsprüfung (oder der Befreiung von der Steuerberaterprüfung) entscheidet Ihre persönliche Eignung darüber, ob Sie für die Tätigkeit wiederbestellt werden.
In das Verfahren der Wiederbestellung wird auch die Steuerberaterkammer eingebunden, der Sie zum Zeitpunkt des Erlöschens oder des Widerrufs der Bestellung angehörten.
Als Steuerberater oder Steuerberaterin können Sie wiederbestellt werden, wenn
- die Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erloschen ist,
- eine rechtskräftige Ausschließung aus dem Beruf durch Begnadigung aufgehoben worden ist oder seit der rechtskräftigen Ausschließung mindestens acht Jahre verstrichen sind oder
- die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.
- Antragsformular
- Foto
- Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen
- vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
Für das Verfahren fallen in Rheinland-Pfalz Kosten in Höhe von 200,00 Euro an.
Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen.
Sie können die Fristen bei der zuständigen Steuerberaterkammer erfragen.
Gegen die Versagung der Wiederbestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz möglich.
30.01.2025
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