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Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.

Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel eine Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.

Für diese Prüfung sind Sie geeignet, wenn Sie über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:

  • Abschluss eines Hochschulstudiums, entweder
    • wirtschaftswissenschaftlich,
    • rechtswissenschaftlich, oder
    • mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung, also mehr als 20 Prozent wirtschaftswissenschaftlicher Fächer vom gesamten Studieninhalt
  • bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung
  • bestandene Prüfung zur Bilanzbuchhalterin oder zum Bilanzbuchhalter
  • Anstellung in der Finanzverwaltung als Beamte oder Beamter des gehobenen Dienstes

Zusätzlich zu einer dieser Qualifikationen müssen Sie über mehrjährige relevante Berufserfahrung im Anschluss des Studiums oder der Ausbildung verfügen, um für die Prüfung zugelassen zu werden.

Den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung stellen Sie bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, stellen Sie den Antrag im Bezirk Ihres Wohnsitzes.

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