Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz für bestandene berufliche Fortbildungsprüfung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie bestimmte Fortbildungsprüfungen bestanden haben und die Fördervoraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen einmaligen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 € erhalten. Diesen müssen Sie beantragen.
Den Aufstiegsbonus I können Sie schriftlich oder digital bei der in Ihrer Region zuständigen IHK, HWK oder LWK beantragen. Sofern Sie die Leistung schriftlich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer, die Ihnen die Antragsunterlagen zuleiten wird.
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Den Aufstiegsbonus I können Sie schriftlich oder digital bei der für Sie zuständige Stelle beantragen. Sofern Sie die Leistung schriftlich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kammer, die Ihnen die Antragsunterlagen zuleitet.
- Sie haben einen Abschluss vor einer deutschen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer
- Sie besitzen einen Weiterbildungsabschluss auf dem Niveau des deutschen Qualifikationsrahmens 6 oder 7 (beispielsweise Meister, Betriebswirt, Fachwirt)
- Sie sind zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet
- Sie haben eine vergleichbare Leistung nicht bereits in einem anderen Bundesland beantragt
- Antrag Aufstiegsbonus I
- Rechtsmittelverzicht
- Merkblatt zu De-minimis-Beihilfen
Es fallen keine Kosten an.
Die Antragsfrist beträgt 6 Monate ab Feststellung des Prüfungsergebnisses.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.
Der Klageweg ist ausgeschlossen, da es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz handelt. Informationen zum Widerspruch entnehmen Sie bitte dem Bescheid der zuständigen Kammer.
Der Aufstiegsbonus I befindet sich aktuell im Digitalisierungsprozess und soll im Laufe des Jahres 2025 auch digital zu beantragen sein.
08.11.2024
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