Leistungen im Rahmen der sozialen Entschädigung zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Geschädigte können Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, um Ihre erstmalige Eingliederung oder eine Wiedereingliederung in Arbeit und Beruf sicherzustellen. Sie umfassen daher alle Leistungen, die erforderlich sind, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen beziehungsweise wiederherzustellen. Dadurch sollen Sie möglichst auf Dauer am Berufsleben teilhaben können.
Voraussetzung ist der Zusammenhang zwischen der anerkannten Schädigung und der bereits eingetretenen oder drohenden beruflichen Betroffenheit. Der Grad der Schädigungsfolge ist nicht relevant. Es wird jedoch erwartet, dass das Ziel der Maßnahme durch das individuelle Leistungsvermögen erreicht werden kann.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen insbesondere
- Leistungen zur Erhaltung der Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Hilfen zur Förderung der Arbeitsaufnahme sowie Leistungen an Arbeitgeber,
- Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, berufliche Weiterbildung, berufliche Ausbildung,
- Sonstige Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Darüber hinaus ist die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Teilnahme an einer Maßnahme außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts möglich.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen zudem Leistungen zum Betrieb, Unterhalt, Unterstellen und Abstellen eines Kraftfahrzeuges.
Hinterbliebene können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn der Antrag innerhalb von fünf Jahren nach dem Tod der geschädigten Person gestellt wird, erhalten.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.