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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Entgegennahme der Meldung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in Rheinland- Pfalz

Die vorübergehende und gelegentliche Ausübung des Berufs des Tierarztes aus EU-Mitgliedstaaten ohne Approbation muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

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