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mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Anerkennung als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie in Deutschland als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger tätig sein wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der hiesigen Ausbildung zur/zum „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ / zur „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ festgestellt werden.

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