Beamte der Laufbahn Polizei
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAusländische Berufsqualifikationen anerkennen
Beamtinnen und Beamte nehmen hoheitliche Aufgaben in der staatlichen und kommunalen Verwaltung war. Der Beruf des Beamten der Laufbahn Polizei ist landesrechtlich reglementiert. Das heißt, die Aufnahme und Ausübung des Berufs ist an bestimmte Berufsqualifikationen gebunden. Ein Anerkennungsverfahren ist deshalb zwingend erforderlich.
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Beamte der Laufbahn Polizei, die im Ausland erworben wurden, erfolgt nach den Festlegungen im rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetz und in der Laufbahnverordnung.