Verzicht auf die tierärztliche Approbation
Quelle: BUS Rheinland-PfalzApprobation zurückgeben
Auf die Approbation als Tierarzt kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden.
Mit dem Verzicht auf die Approbation wird sowohl die Berechtigung zur Ausübung des Berufs als auch die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung aufgegeben.