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mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung als Architektin oder Architekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Anerkennung als Architektin oder Architekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen 'Architekt/Architektin', 'Innenarchitekt/Innenarchitektin', 'Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin' und 'Stadtplaner/Stadtplanerin' zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung für Architekten und die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten gem. § 64 Abs. 2 Landesbauordnung.

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