Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin /Hygienekontrolleurin oder Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleur bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Beruf des Gesundheitsaufsehers bzw. Hygienekontrolleurs ist in Rheinland-Pfalz nicht landesrechtlich geregelt.