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mixins.searchInfo_searchTermKindheitspädagoge aus dem Ausland Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen

Kindheitspädagoge aus dem Ausland Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für ausländische Absolventinnen und Absolventen erfolgt die Erteilung der staatlichen Anerkennung mit dem Zusatz „Schwerpunkt Kindheitspädagogik“ nach Abschluss von inhaltlich entsprechend zu verortenden sozialen Studiengängen, nach Prüfung der Voraussetzungen

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