Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Anerkennung als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Für ausländische Absolventinnen und Absolventen erfolgt die Erteilung der staatlichen Anerkennung mit dem Zusatz „Schwerpunkt Kindheitspädagogik“ nach Abschluss von inhaltlich entsprechend zu verortenden sozialen Studiengängen, nach Prüfung der Voraussetzungen

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.