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mixins.searchInfo_searchTermDie Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Ausübung der Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne des Heilpraktikerrechts und kann von Ärzten und weiteren Personen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, ausgeübt werden.

Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz.

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