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mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung als Besamungsbeauftrage oder Besamungsbeauftragter mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Anerkennung als Besamungsbeauftrage oder Besamungsbeauftragter mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Tätigkeiten im Bereich Besamungstechnik sind in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Besamungsbeauftragte oder Besamungsbeauftragter arbeiten können, müssen Sie eine bestimmte Qualifikation nachweisen. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen als Besamungsbeauftragte oder Besamungsbeauftragter arbeiten. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Das Verfahren zur Anerkennung heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung. Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

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