Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDas Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin “ ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet, dass die Berufsbezeichnung nur mit einer staatlichen Erlaubnis geführt werden darf. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin“ zu führen und als solche oder solcher zu arbeiten. Die Erlaubnis muss beantragt werden.