Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Tätigkeit als pharmazeutisch-technische Assistenz ist in Deutschland reglementiert.
Damit Sie in Deutschland als pharmazeutisch-technische Assistenz arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technischer Assistent führen und in dem Beruf arbeiten.