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mixins.searchInfo_searchTermAnerkennung eines ausländischen Befähigungsnachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beantragen

Anerkennung eines ausländischen Befähigungsnachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Tätigkeiten im Bereich Pflanzenschutz sind in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden können, benötigen Sie einen deutschen Sachkundenachweis. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland den Sachkundenachweis von der zuständigen Stelle erhalten. Dafür müssen Sie Ihren ausländischen Befähigungsnachweis anerkennen lassen.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre ausländische Qualifikation mit der deutschen Qualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausstellung des Sachkundenachweises.
Daneben müssen Sie noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, Zuverlässigkeit und regelmäßige Fortbildungen und Weiterbildungen.

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

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