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mixins.searchInfo_searchTermSozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung prüfen

Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung prüfen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für ausländische Absolventinnen und Absolventen erfolgt die Erteilung der staatlichen Anerkennung nach Abschluss von Studiengängen der Sozialen Arbeit an (Fach)Hochschulen nach Prüfung der Voraussetzungen.

Für rheinland-pfälzische Absolventinnen und Absolventen erteilt die staatliche Anerkennung die Hochschule an der der Studiengang Soziale Arbeit abgeschlossen wurde.

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