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Typenprüfung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Typenprüfung wird nach § 75 Abs. 2 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) auf Antrag von einem Prüfamt für Baustatik durchgeführt. Soweit die Typenprüfung ergibt, dass die Ausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und für den jeweiligen Verwendungszweck brauchbar ist, ist dies durch Bescheid festzustellen. Die Typenprüfung wird widerruflich und für eine bestimmte Frist erteilt, die fünf Jahre nicht überschreiten soll; sie kann auf Antrag um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden. Eine Ausfertigung der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Bauunterlagen ist der antragstellenden Person mit der Typenprüfung zuzustellen.

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