Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit derselben Ausführung an mehreren Stellen beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzFür bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, kann eine Typengenehmigung beantragt werden. Hierdurch entfällt zwar nicht Pflicht, für das einzelne Vorhaben ein bauaufsichtliches Verfahren durchzuführen, jedoch sind in den Baugenehmigungsverfahren die in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen von der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr zu prüfen.
Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen; in der Typengenehmigung wird dann die zulässige Veränderbarkeit festgelegt.