Wohnraumförderung: Mietwohnraum mit Belegungsbindung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzMietwohnraum mit Belegungs- und Mietbindungen werden als Sozialmietwohnungen bezeichnet und unterliegen einer Miet- und Belegungsbindung.
Die Vermietung von Sozialmietwohnungen erfolgt nur an Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (Belegungsbindung). Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer Sozialmietwohnung.
Die Vermieterin oder der Vermieter darf eine Sozialmietwohnung nur zu einer festgelegten höchstzulässigen Miete überlassen (Mietbindung).