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Baulandkataster Informationen erhalten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Mit dem Baulandkataster eröffnet der Bundesgesetzgeber einer Gemeinde die Möglichkeit, sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans zu erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster).

Die Gemeinde kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.

Personenbezogene Daten, wie Namen oder die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer, werden im Baulandkataster nicht dargestellt.

Das Baulandkataster kann weder die Bebaubarkeit des Grundstücks begründen, noch stellt es eine Zusicherung der Bebaubarkeit dar.

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