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mixins.searchInfo_searchTermRundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

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