Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.