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mixins.searchInfo_searchTermDer Künstlersozialkasse die Beendigung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mitteilen

Der Künstlersozialkasse die Beendigung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mitteilen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.

Soweit sich der Umfang Ihrer Tätigkeit verringert oder Sie mehrere Personen abhängig beschäftigen, muss die Künstlersozialkasse die Beendigung Ihrer Versicherungspflicht prüfen.

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