Tätigkeits- und Einkommensnachweise zur Überprüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Die Künstlersozialkasse kann anlassbezogen prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht beziehungsweise eine Zuschussberechtigung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz weiterhin erfüllen.
Hierzu fordert die Künstlersozialkasse von Ihnen Angaben und Nachweise an, insbesondere:
- zum Bereich Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit,
- zu weiteren Tätigkeiten,
-
zu Ihren Einkunftsarten.
Die Künstlersozialkasse fordert Sie per Brief auf, Auskünfte über Ihre aktuelle berufliche Situation zu geben sowie Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen für die Vorjahre zu melden.
Sie können Ihre Antwort online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen im Regelfall ungefähr 40 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen. In einigen Fällen kann das Ausfüllen auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Sie können Ihre Angaben aber jederzeit zwischenspeichern und den Vorgang später fortsetzen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite wählen Sie aus, welchen Fragebogen Sie erhalten haben und geben das Datum des Fragebogens ein. Den Typ des Fragebogens finden Sie auf Ihrem Fragebogen oben links.
- Auf den folgenden Seiten machen Sie die für die Überprüfung notwendigen Angaben und laden die dazu erforderlichen Unterlagen hoch.
Mitteilung per Post:
- Füllen Sie den Fragebogen zur Überprüfung der Voraussetzungen Ihrer Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vollständig aus.
- Unterschreiben Sie den Fragebogen.
- Fügen Sie dem Fragebogen die erforderlichen Nachweise über Ihre Tätigkeit und Ihr erzieltes Einkommen bei.
- Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang Ihrer Antwort prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Beantworten Sie mögliche Rückfragen der Künstlersozialkasse bitte umgehend.
Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung per Post.
- Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
- Im Prüfzeitraum muss Versicherungspflicht oder Zuschussberechtigung bestanden haben.
- Der Künstlersozialkasse liegen konkrete Anhaltspunkte vor, die eine Überprüfung erforderlich machen.
-
Sie werden von der Künstlersozialkasse aufgefordert, Ihre Einkommensverhältnisse für die Prüfung offenzulegen.
- ausgefüllter Online-Antrag oder ausgefüllter Fragebogen
-
Einkommensnachweise der Vorjahre, wie beispielsweise:
- Einkommenssteuerbescheide
- Gewinn- und Verlustrechnungen
-
gegebenenfalls Tätigkeitsnachweise, wie beispielsweise:
- Gewerbeanmeldung
- Arbeitsvertrag
- Honorarvertrag
-
abhängig von Ihren Angaben gegebenenfalls weitere Unterlagen, wie beispielsweise:
- Gesellschaftsvertrag
-
Nachweise zu Auslandssachverhalten
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer: 2 - 6 MonateDie Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen.
- § 35 Absatz 6 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
- § 1 Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung)
- § 3 Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung)
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
24.05.2023
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