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mixins.searchInfo_searchTermPrüfung der zurückzuzahlenden Riesterförderung nach Kündigung des Riestervertrages beantragen

Prüfung der zurückzuzahlenden Riesterförderung nach Kündigung des Riestervertrages beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie Ihren Riestervertrag kündigen oder förderschädlich auflösen, müssen Sie die staatlichen Zulagen und erhaltenen Steuerermäßigungen zurückzahlen. Der Rückzahlungsbetrag setzt sich zusammen aus den gewährten Zulagen und den Steuerermäßigungen. Den genauen Rückzahlungsbetrag ermittelt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) und teilt diesen Ihrem Anbieter mit.

Wenn Sie Einwände gegen den Betrag haben, können Sie eine Festsetzung beantragen.

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