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mixins.searchInfo_searchTermSteuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht melden

Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.

Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.

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