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mixins.searchInfo_searchTermBefreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn für Sie auf Dauer eine betreuende Person bestellt worden ist, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.
Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

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