Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn für Sie auf Dauer eine betreuende Person bestellt worden ist, können Sie von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit werden.
Eine bestehende Befreiung von der Ausweispflicht können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.