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Notreiseausweis für Ausländer beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei akuten Notfällen können Sie an der Grenze einen Notreiseausweis beantragen, damit Sie aus Deutschland aus- und gegebenenfalls wieder einreisen können. Akute Notfälle bestehen, wenn eine unbillige beziehungsweise unzumutbare Härte vermieden werden soll oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

Sie können mit dem Notreiseausweis nur in einen anderen Staat einreisen, wenn dieser das Dokument anerkennt. Eine Verpflichtung zur Anerkennung durch andere Staaten besteht nicht. Auch Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Sie mit einem Notreiseausweis mitzunehmen.

Der Notreiseausweis kann beantragt werden von:

  • Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sowie deren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörige,
  • Staatsangehörigen eines in Anhang II zur EU-Visumverordnung aufgeführten Staates,
  • Drittstaatsangehörigen, die zur Rückkehr in die oben genannten Staaten berechtigt sind, das heißt Inhaber eines Aufenthaltstitels (Schengen-Visa der Kategorie C sind davon ausgenommen) oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt zum Aufenthalt in Deutschland,
  • ziviles Schiffspersonal eines in der See oder Küstenschifffahrt oder in der Rheinschifffahrt verkehrenden Schiffes für den Landgang oder
  • ziviles Flugpersonal für einen Aufenthalt auf dem Flugplatzgelände, in der Flughafengemeinde oder für einen Wechsel auf einen anderen Flughafen, um von dort abzufliegen.

Ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Notreiseausweises besteht nicht. Ob Ihnen das Notfalldokument ausgestellt wird, liegt im Ermessen der zuständigen Grenzbehörde. Die Behörde kann die Ausstellung zum Beispiel verweigern, wenn Sie in ein Land reisen wollen, von dem bekannt ist, dass es den Notreiseausweis nicht anerkennt oder wenn Sie bei Ihrem Konsulat oder der Ausländerbehörde einen Pass oder Passersatz beantragen können.

Für Minderjährige können Sorgeberechtigte oder eine bevollmächtigte Person den Notreiseausweis beantragen.

Der Notreiseausweis wird von einer Grenzbehörde, beispielsweise am Flughafen bei der Bundespolizei, ausgestellt. Grenzbehörden sind die Bundespolizei und weitere Landes- und Bundesbehörden, die mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt sind.

Der Notreiseausweis gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Er ist kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass.

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