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mixins.searchInfo_searchTermMelderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschrift.

Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

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