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mixins.searchInfo_searchTermEuropäisches Führungszeugnis Erteilung

Europäisches Führungszeugnis Erteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitglied­staaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Ein erweitertes (deutsches beziehungsweise Europäisches) Führungszeugnis benötigen Sie, wenn Sie – insbesondere auch ehrenamtlich – im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (zum Beispiel Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. In ein erweitertes Führungszeugnis werden auch Verurteilungen aufgenommen, die im einfachen Führungszeugnis nicht enthalten sind und sich insbesondere auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie kinder- und jugendbezogene Delikte beziehen.

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