Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) ausstellen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Grenzübertrittsbescheinigung, kurz GÜB, wird von der zuständigen Stelle an einen ausreisepflichtigen Ausländer der Deutschland oder das Vertragsgebiet der Schengen-Staaten verlassen muss, ausgestellt. Unter anderem werden auf der Grenzübertrittsbescheinigung
- die Ausreisefrist (bis wann muss spätestens die Ausreise erfolgt sein) und
- die Personalien des Ausreisepflichtigen,
festgehalten. Zudem enthält eine Grenzübertrittsbescheinigung auch immer einen Abschnitt, der von der Grenzbehörde abgestempelt und an die ausstellende Behörde zurückgesandt wird. Die erfolgte Ausreise wird dadurch nachgewiesen.