In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis
Zusätzlich im Falle einer Eheschließung:
- Eheurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe
Zusätzlich im Falle einer Scheidung:
- Bescheinigung über die Scheidung der Ehe, gegebenenfalls muss ein Anerkennungsverfahren erfolgen
Zusätzlich Im Falle einer Geburt eines Kindes (Familienverband):
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern
Bitte beachten Sie, dass für fremdsprachige Dokumente Übersetzungen notwendig werden können. Zudem können je nach Staat, in welchem das persönliche Ereignis stattfand und beurkundet wurde, weitere Unterlagen notwendig werden. Es empfiehlt sich daher eine Beratung bei der zuständigen Stelle zu vereinbaren.