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Todesbescheinigung ausstellen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wenn eine Person verstorben ist, müssen Sie unverzüglich eine Leichenschau durch eine Ärztin oder einen Arzt zwecks Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart, der Todesursache und möglicher Infektionsgefahren durchführen lassen. Auf Grundlage der Leichenschau wird die Todesbescheinigung ausgestellt. Die Todesbescheinigung besteht aus einem vertraulichen und einem nicht-vertraulichen Teil.

Erfolgt die Feststellung des Todes durch eine Ärztin oder einen Arzt während eines Einsatzes im Rettungsdienst, so stellt diese oder dieser nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus. Die Ausstellung der Todesbescheinigung erfolgt anschließend durch die leichenschauende Ärztin oder den leichenschauenden Arzt.

Die Todesbescheinigung ist eine zwingende Voraussetzung für die Anzeige des Todesfalls und für die Durchführung der Bestattung. Liegen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vor oder ist die Todesursache ungeklärt oder handelt es sich um ein Kind unter 14 Jahren, müssen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft durch die leichenschauende Ärztin oder der leichenschauende Arzt zu informiert werden.

Bestehen Anhaltspunkte für eine gefährliche und übertragbare Krankheit, muss von der leichenschauenden Ärztin oder dem leichenschauenden Arzt das Gesundheitsamt benachrichtigt werden.

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