Angezeigte Amateurfunkstelle in EMF-Datenbank eintragen lassen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Amateurfunkerin oder Amateurfunker können Sie Ihre Amateurfunkanlage in der öffentlichen Datenbank für elektromagnetische Felder (EMF-Datenbank) eintragen lassen. Bei der EMF-Datenbank handelt es sich um eine GIS-Anwendung. Der Standort Ihrer Amateurfunkanlage ist dann für die Öffentlichkeit sichtbar.
Die Zustimmung für die Anzeige in der EMF-Datenbank kann parallel mit der Anzeige der Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur oder auch im Nachhinein gegeben werden. Sie können die Zustimmung auch widerrufen. Ihre Funkanlage wird dann innerhalb von 2 Wochen aus der EMF-Datenbank entfernt.
Damit Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage ab 10 Watt (EIRP) betreiben können, müssen Sie vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen:
- als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.
- die Bundesnetzagentur in einer Anzeige informieren, dass diese Funkanlage die in Deutschland geltenden Werte zur Begrenzung elektromagnetischer Felder einhält.