Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermOrtsfeste Amateurfunkstelle anzeigen

Ortsfeste Amateurfunkstelle anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Amateurfunkerin oder Amateurfunker müssen Sie eine Amateurfunkanlage ab 10 Watt (EIRP) vor der Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur anzeigen. 

Wenn Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage ab 10 Watt (EIRP) betreiben möchten, müssen Sie zuvor

  • als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.
  • mit der Anzeige bestätigen, dass die in Deutschland gültigen Personenschutzgrenzwerte eingehalten werden.

Für die Richtigkeit der Anzeige, ungeachtet der verwendeten Hilfsmittel oder Verfahren, sind Sie als Funkamateurin beziehungsweise Funkamateur verantwortlich. Daher wird eine kritische Bewertung der Ergebnisse dringend empfohlen.

Die Entgegennahme der Anzeige hat nicht zu Folge, dass die Angaben auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Eine Überprüfung erfolgt nur stichprobenhaft und in begründeten Fällen.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.