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Frequenzen für den Bündelfunk beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.

Bündelfunk wird von Unternehmen und Organisationen zur internen Kommunikation und Datenübertragung innerhalb eines definierten Gebietes genutzt, zum Beispiel auf einem Firmengelände. In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Sie können Frequenzzuteilungen für Bündelfunknetze bei der BNetzA beantragen. Den Antrag können Sie online oder per Post stellen.

Im Antrag legen Sie unter anderem Ihr Nutzungskonzept dar und machen Angaben zum Gebiet, in welchem Sie die Frequenznutzung planen.

Bündelfunkfrequenzen teilt die BNetzA stets standortbezogen mit konkreten funktechnischen Parametern zu, woraus sich das genaue Zuteilungsgebiet ergibt. Um eine effiziente Frequenznutzung zu gewährleisten und Störungen zu verhindern, werden im Bereich des Bündelfunks die Frequenzen einzeln zugeteilt.

Frequenzzuteilungen im Bündelfunk werden Ihnen auf maximal 10 Jahre befristet zugeteilt. Sie können auch eine kürzere Laufzeit beantragen.

Neben der Neueinrichtung eines Bündelfunknetzes für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation können Sie bei der BNetzA außerdem beantragen:

  • eine Verlängerung des bestehenden Zuteilungszeitraums,
  • den Verzicht auf ein gesamtes Bündelfunknetz oder auf einzelne Frequenzen und Standorte sowie
  • eine Netzerweiterung.

Sollten Sie außerhalb dieser Antragsarten ein anderes Anliegen bezüglich Bündelfunknetzen haben, können Sie dieses ebenfalls über das digitale Antragsformular der BNetzA übermitteln.

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