Erlaubnis für Waffenbesitz bei Erbe einer Waffen- oder Munitionssammlung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine kulturhistorisch bedeutsame beziehungsweise wissenschaftlich-technische Sammlung an Waffen oder Munition erben und diese Sammlung fortführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Auf Antrag können Sie sich den Hinzuerwerb und Besitz noch fehlender Sammlungsstücke genehmigen lassen.