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mixins.searchInfo_searchTermGenehmigung zur Herstellung luftfahrttechnischer Produkte beantragen

Genehmigung zur Herstellung luftfahrttechnischer Produkte beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie benötigen eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA), wenn Sie Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile herstellen.

Folgende Erstgenehmigungen können Sie beantragen:

  • Genehmigung als nationaler Herstellungsbetrieb
  • Genehmigung als Herstellungsbetrieb

Genehmigung von Änderungen:

Wenn Sie bereits eine Genehmigung besitzen, müssen Sie dem LBA jede signifikante Änderung vor deren Umsetzung mitteilen. Das betrifft zum Beispiel:

  • Änderungen beim Leitungspersonal
  • Änderungen in den Genehmigungsbedingungen
  • Verlagerung des Hauptgeschäftssitzes der Organisation oder der Betriebsstätten
  • wesentliche Änderungen der internen Organisation, insbesondere:
    • Qualitätssicherungs- oder Sicherheitsmanagementsysteme
    • Kontrolle von wesentlichen, unterbeauftragten Arbeiten oder an zugelieferten Bau- und Ausrüstungsteilen
  • Nutzung von externen Organisationen zur Zulieferüberwachung (Other Partie Supplie Control)
  • Eigentümerwechsel
  • Änderungen der Betriebsstruktur
  • wesentliche Änderungen der Produktionskapazität oder -methoden

Wenn Sie Teile außerhalb Ihres Betriebs herstellen lassen, benötigen Sie dafür gegebenenfalls auch eine Genehmigung.

Request for Conformity:

Wenn Ihr Betrieb Teile für andere Länder produziert, muss im Rahmen eines bilateralen Abkommens die Übereinstimmung mit Entwicklungsunterlagen festgestellt werden (Requests for Conformity). Damit darf das Produkt dann in dem jeweiligen Land eingesetzt werden.

Einzelzulassung:

Wenn Ihr Betrieb ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile herstellen soll, können Sie für bestimmte Vorhaben eine Einzelzulassung beantragen.

Ausnahmegenehmigung:

Für den Amateurbau können Sie entsprechende Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Genehmigung zur Durchführung von ereignisbezogenen Arbeiten außerhalb zugelassener Einrichtungen:

Wenn Ihr Betrieb bereits als Herstellungsbetrieb genehmigt ist, können Sie die Genehmigung zur Durchführung von ereignisbezogenen Arbeiten außerhalb zugelassener Einrichtungen beantragen.

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